Verleihbedingungen und Hinweise

zu BOOTSMIETEN, TESTFAHRTEN, PRÄSENTATIONEN im WASSER


Stand 15.3.2023 (gültig bis Erscheinen neuerer Verleihbedingungen / frühere Verleihbedingungen verlieren ihre Gültigkeit)

  1. Es gelten die Preise der jeweils letzten Preisliste - frühere verlieren ihre Gültigkeit. Das jeweilige Mietangebot ist je nach Verfügbarkeit und Nachfrage unverbindlich freibleibend. Im Zweifel gelten schriftliche Vereinbarungen.
  2. Wir empfehlen eine Reservierung. Je weiter im Voraus umso besser und sicherer. Anfragen und Buchungen nehmen wir per E-Mail an info@easykanu.at bzw. unter den angegebenen Telefonnummern entgegen. Je nach Verfügbarkeit der Mietobjekte kann eine Anmietung auch direkt persönlich vor Ort vereinbart werden. Voranmeldungen sind grundsätzlich wohlwollend jedoch unverbindlich. Sie werden erst mit einer Zahlung von 100% des zu erwartenden Rechnungsbetrages beidseitig verbindlich. Der Einzahlungsbeleg ist gleichzeitig eine Reservierungsbestätigung.
  3. Herrschen am vorgesehenen Einsatzort Wetterbedingungen, die den sicheren Ablauf der Ausfahrt verunmöglichen (Dauerregen, Gewitter, Hochwasser, Naturkatastrophen), sind Umbuchungen, so ferne diese noch vor der ersten Benützung und bis spätestens 20:00 Uhr des Vortages mitgeteilt werden, immer kostenlos. Ersatztermine werden so gut wie möglich eingeteilt, sind jedoch anderen, bereits gebuchten Mieten nachgereiht. Wird nicht wetterbedingt umgebucht sondern gänzlich storniert gilt nachfolgender Punkt 4.
  4. Wird eine Buchung nicht wetterbedingt umgebucht sondern storniert gelten folgende Stornogebühren:
    Storno bis 15 Tage vor Übernahmetermin: 0% des vereinbarten Mietpreises
    Storno 14-7 Tage vor Übernahmetermin: 25% des vereinbarten Mietpreises
    Storno 6-3 Tage vor Übernahmetermin: 50% des vereinbarten Mietpreises
    Storno unter 3 Tagen vor Übernahmetermin: 100% des vereinbarten Mietpreises
  5. Die Mietdauer beginnt mit der Übernahme des Materials und endet mit dessen Rückgabe. Der Rückgabetermin ist verbindlich. Verlängerungen bzw. eine verzögerte Rückgabe sind nur einvernehmlich und nach vorheriger Absprache möglich. Allfällige nachweisbare Folgeschäden (Wartezeiten, versäumte Verkehrsmittel, notwendige Übernachtungen, Forderungen der Nachmieter od. äh.) werden nachverrechnet. Wurde im Voraus eine konkrete Zeitspanne vereinbart gilt bei einer vorzeitigen Rückgabe obiger Punkt 4. sinngemäß.
  6. In der Zeit der vereinbarten Überlassung handhaben die ausgewiesenen Mieter und ihre Begleitung die Mietgegenstände auf eigene Gefahr, unter Einhaltung geltender Regeln und unter voller Haftung zweckbestimmt und umsichtig. Beim geringsten Zweifel hinsichtlich des sicheren Ablaufes der Ausfahrt darf diese nicht angetreten werden!
  7. Die Übernahme und Rückgabe wird auf eine geeignete Weise festgehalten. Allfällige Transporttermine (Anlieferung/Abholung) vereinbaren wir im Voraus. Selbstabholungen bzw. Selbstrückgaben erfolgen, so ferne nicht anders festgehalten immer am Stützpunkt im Strombad Kritzendorf nach vorheriger Vereinbarung.
  8. Bei Übernahme ist eine Kaution in der angegebenen Höhe mittels Kreditkarte (nicht Bankomatkarte! ... haben Sie keine Kreditkarte verfügbar dann Bargeld plus ein Originaldokument) des/der Mieters/Mieterin zu hinterlegen. Nach Rückgabe werden von der Kaution allfällige offene Restforderungen in Abzug gebracht – der Restbetrag wird sofort rückerstattet.
  9. Ebenso bei Übernahme ist die voraussichtliche Gesamtmiete abzüglich der Anzahlung zu bezahlen. Die Rechnung wird sofort, spätestens jedoch bei abgeschlossener Rückgabe, ausgestellt.
  10. Die Boote und das Zubehör werden in einem gebrauchsfähigen und sauberen Zustand vermietet. Eine wie immer geartete darüber hinausgehende Haftung, dem Mieter oder Dritten gegenüber, besteht nicht.
  11. Eine normale Abnutzung wird toleriert. Im Falle von Beschädigungen welche die weitere Benutzung des Materials verunmöglichen sind die Reparaturkosten, so ferne keine Reparatur mehr möglich ist bzw. Totalverlust vorliegt, die Kosten der Neubeschaffung zu ersetzen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Mietgegenstände gegen Verlust oder Beschädigung nicht versichert sind und, dass Ihre Haftpflichtversicherung für geliehene Gegenstände im Regelfall nicht aufkommt. Aufgetretene Mängel oder Beschädigungen des Materials sind sofort bei der Rückgabe mitzuteilen.
  12. Die Grobreinigung wird vom Mietkunden sofort, oder von uns nach der Rückgabe bzw. Rückholung vorgenommen. Die Konditionen entnehmen Sie dem aktuellen Preisblatt. Achtung: Bei Schlauchbooten ist besonders darauf zu achten, dass sich vor dem Einrollen keine spitzen Gegenstände (Steine, Äste, …) oder organische Stoffe (Gras, Flusssedimente, Tiere, Proviant, …) mehr im Boot befinden!
  13. Müssen im Nachhinein Schäden berechnet und fakturiert werden, werden zum Schadenswert einmalige Bearbeitungsspesen von pauschal 90,- Euro hinzugerechnet. Gerichtsstand Wien.
  14. Bei einem nachträglichen Bootskauf im selben Kalenderjahr werden 25% der Sachmieten (Miete für Boote, Schwimmwesten, Wurfsäcke etc.) angerechnet. Ebenso angerechnet werden auch bis zu 50,- Euro der Aufwandsentschädigungen welche für Probefahrten und Beratung bezahlt wurden. 

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