rechtliches - was ist erlaubt?


Dr. Wolfgang Stock - Büro für Freizeitrecht, in Mellach/Stmk hat eine äußerst präzise Expertise zum Thema verfasst. Kontakt: www.freizeitrecht.at ... diese Broschüre ist bei easykanu bestellbar - klicken Sie hier!

 

Die Donau und der Donaukanal sind Wasserstraßen im Sinne des Schifffahrtsgesetzes und es gilt die Wasserstraßen-Verkehrsordnung. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Schifffahrtsaufsicht des BM für Verkehr, Innovation und Technologie.


Von der NÖ Landesregierung erhielten wir folgende detaillierte Auskunft:

 

Das Befahren von Flüssen und Seen in Niederösterreich mit Ruder- und Segelbooten ist prinzipiell gestattet. Österreichweit ist hier die "Seen- und Flussverkehrsordnung", BGBl. Nr. 42/1990 i.d.F. BGBl. II Nr. 216/1998 anzuwenden.

 

Außerdem gibt es in Niederösterreich für bestimmte Seen und Flüsse spezielle Bestimmungen (Erlaufsee, Lunzersee, Neue Donau, Kamptalstauseen). Aber auch auf diesen Gewässern ist das Benützen von Ruder- und Segelbooten erlaubt.

 

Auf anderen Gewässern bestehen seitens der Schifffahrt keine Einschränkungen, aber es durchaus möglich, dass auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen (z.B. Wasserrecht) das Befahren mit Ruder- und Segelbooten untersagt ist. So ist z.B. in Laichschonstätten das Befahren auch mit Ruder- und Segelbooten verboten.

 

Auch auf Grund naturschutzrechtlicher oder nationalparkrechtlicher Bestimmungen kann die Schifffahrt (auch mit Ruder- und Segelbooten) gewisse Beschränkungen erfahren. Hier müsste man sich in speziellen Fällen vor Ort erkundigen.

 

Ebenso können auf Privatgewässern andere Bestimmungen gelten - nämlich solche, die der über das Gewässer Verfügungsberechtigte bestimmt. Auch hier wären vor Ort (z.B. Gemeindeamt, Gendarmerie, Bezirkshauptmannschaft) entsprechende Erkundigungen einzuholen.

 

 

Neue Donau in Wien >>> es gilt diese umfangreiche Verordnung:

http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/1996/pdf/lg1996015.pdf

 

 

Alte Donau in Wien >>> zuständig:

via donau Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft m.b.H.

http://www.via-donau.org/index.php

 

 

Marchfeldkanal >>> zuständig:

Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal

http://www.marchfeldkanal.at/home.htm

 

Haftungsausschluss:

Obige Informationen sind kostenlos und ohne Gewähr! Alle Angaben verstehen sich vorbehaltlich Irrtum, Tippfehler und Aktualität. Für die dargebotenen Aussagen der zuständigen Stellen und deren Webinhalte übernehmen wir keinerlei Haftung. 


zurück zur Startseite

komplette Seitenübersicht